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Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Allgemeines 1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung [Vertrag] zwischen dem Auftraggeber und Dr. Caren Möhrke, Marketing Services (im weiteren "Marketing Services" genannt), als vereinbart. Die AGB gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB ist nur dann gültig, wenn sie durch Marketing Services schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1.2 Gegenstand der AGB sind Dienstleistungen, wie Beratung und Training, und/oder Werke im Bereich Marketing und Unternehmens-kommunikation. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von Marketing Services entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. 1.3 Marketing Services ist als Agentur tätig. Soweit wir zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritte einsetzen, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von uns eingesetzte und zu diesem Zeitpunkt bei uns tätige eigene oder im Subauftrag beschäftigte Berater, Trainer und andere Dienstleister ausschließlich über unser Unternehmen zu buchen und nicht für ihr Unternehmen oder andere Unternehmen abzuwerben. Sofern wir von Ihnen beauftragt werden, eine eigene Domain für Sie zu suchen und einzurichten, gelten die AGB des jeweiligen Providers. Marketing Services hat keinen Einfluss und kann auch nicht für Ausfälle oder Störungen seitens des Providers haftbar gemacht werden. Für Trainings, Seminare und Schulungen gelten ergänzende Geschäftsbedingungen, die jedem diesbezüglichen Angebot beigefügt sind. 2. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt von Werken 2.1 Sämtliche Konzeptionen, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers sind Änderungen an Entwürfen, Reinzeichnungen und Computerdateien unzulässig. Dies gilt für Änderungen an Originalen und gleichermaßen bei der Reproduktion. Die Nachahmung, auch von Teilen, ist ebenfalls unzulässig. 2.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Urheber. 2.3 Grundsätzlich werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte, nicht aber Eigentumsrechte an Konzeptionen, Entwürfen oder Reinzeichnungen eingeräumt. Werden Originale übergeben, so sind diese im Rahmen einer zu vereinbarenden Frist unbeschädigt zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung ersetzt der Auftraggeber die zur Wiederherstellung der Originale notwendigen Kosten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt. 2.4 Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, Computerdateien oder Layouts herauszugeben. Die Herausgabe von Computerdaten bedarf der gesonderten Vereinbarung. 3. Vergütung 3.1 Durch Marketing Services erstellte Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Erstellungsdatum für Marketing Services bindend. 3.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde sind sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, kostenpflichtig; sind die vom Auftragnehmer in Kostenvoranschlägen angegebenen Preise als Schätzwerte zu verstehen, die Vergütung ergibt sich aus dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand; ist mit der Vergütung die Arbeitsleistung inklusive des einfachen Nutzungsrechts für das Werk abgegolten; ist die Vergütung bei Ablieferung des Werks fällig; trägt der Auftraggeber die bei nachträglichen Änderungen entstehenden Mehrkosten. 3.3 Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt. 3.4 Die in Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Sonder- und Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten 4.1 Sonderleistungen wie Änderung oder Umarbeitung von Reinzeichnungen und Texten, Manuskriptstudium, Recherchen, Kontakte und Fahrten sowie Litho- und Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. 4.2 Auslagen für spezielles Material und für Fremdleistungen wie z.B. Fotografien, Reproduktionen und Scans, Satz, Belichtungen und Druck sowie Porto- und Kurierkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.3 Der Auftraggeber übernimmt im Rahmen des Auftrags entstandene Reisekosten für Reisen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig und mit ihm abgesprochen sind. 4.4 Wenn von Seiten des Auftragnehmers hohe finanzielle Vorleistungen erforderlich werden, so ist vom Auftraggeber eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten. 5. Haftung 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt bei der Auftragsausführung, der Auswahl von Erfüllungsgehilfen und Anbietern von Fremdleistungen und bei der Behandlung der ihm vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Filme, Layouts etc. Für Fehler und Beschädigungen haftet er nur bei eigenem Verschulden und nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. 5.2 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung der dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen berechtigt zu sein. Ist er entgegen dieser Versicherung hierzu nicht berechtigt, so stellt er den Auftragnehmer von Regressforderungen Dritter frei. 5.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichen-rechtliche Zulassungs- und Eintragungsfähigkeit der abgelieferten Arbeiten. 5.4 Vor der Fertigstellung des Endprodukts übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vorlage zur Korrektur/Genehmigung, nach deren Muster das Endprodukt gefertigt wird. 5.5 Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 5.6 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinausführungen die Verantwortung für deren Richtigkeit. 5.7 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Texte und Bilder entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn das Endprodukt deutliche Abweichungen von der genehmigten Vorlage aufweist, die durch eigenes Verschulden des Auftragnehmers entstanden sind. 5.8 Für Kosten, die aus der Überschreitung von vereinbarten Preisen oder Lieferzeiten aus Gründen entstehen, die der Auftragnehmer nicht selbst zu verantworten hat, haftet der Auftragnehmer nicht. 6. Lieferung und Beanstandungen 6.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten Lieferungen ab dem Sitz des Auftragnehmers. 6.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer garantiert nicht für schnellsten und/oder billigsten Versand. 6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Prüfung der gelieferten Arbeiten. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei verspäteter Rüge entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Die künstlerische Gestaltung betreffende Reklamationen sind ausgeschlossen. 7. Belegexemplare 7.1 Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer unentgeltlich mindestens zehn ungeknickte, unbeschädigte Belegexemplare der vervielfältigten Arbeiten. Diese Muster darf der Auftragnehmer zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden. 8. Schlussbestimmungen 8.1 Erfüllungsort ist Düsseldorf. 8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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